berlinerleben 1/21

Wände neu dekorieren – unmöglich: Um die Bilder, die schon lange die Räume schmücken, hat sich ein Staubrahmen gebildet. Nach ein paar Jahren sind die weißen Flächen grau geworden. Früher oder später muss man doch zur Farbrolle greifen. Aber freuen Sie sich: Ein frischer Wandan- strich macht die alte Wohnung wie neu! Eine Genehmigung ist nicht nötig. Gegebenenfalls müssen die Wände vor dem Auszug wieder weiß gestrichen werden. Wände streichen Sie haben die Genehmigung für bauliche Veränderungen erhalten? Fein. Achten Sie darauf, dass andere MieterInnen durch Ihre Bauarbeiten nicht gestört werden. An Sonn- und Feiertagen oder nach 20 Uhr sind solche Arbeiten tabu. Schmutz, der in Zusammenhang mit den Arbeiten entsteht, müssen Sie umgehend bereinigen. Baumaterialien oder -schutt dürfen weder im Hausmüll entsorgt, noch auf öffentlichen Flächen wie Flur oder Treppenhaus gelagert werden. Nachbarschaft Bauliche Veränderungen kosten Geld. Wenn sie sach- und fachgerecht durchgeführt werden, sogar viel Geld. Diese Kosten tragen Sie als MieterIn – sofern nicht anders vereinbart. Auch die Kosten für die Instandhal- tung der Einbauten muss die MieterIn während der Vertragslaufzeit selbst tragen. Das gilt auch für die Kosten, die für eine ordnungs- gemäße Entsorgung des Bauschutts anfallen. Kosten Was ist, wenn ich ausziehe? VermieterInnen haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Wohnung nach Ende des Mietverhält- nisses so übergeben wird, wie sie bei Einzug gewesen ist. Das heißt, die MieterInnen müssen zum Beispiel angebrachte Rollos wieder entfernen oder Durchbrüche schließen. Die Kosten verbleiben bei den MieterInnen. Bei Auszug Lampen und Schränke Endlich haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden und sind eingezogen. Nun möchten Sie Ihre vier Wände mit Hängeschränken, Lampen und Gardinen- stangen wohnlich machen? Tun Sie es! Diese Maßnahmen erfordern keine Genehmigung von der Gewobag. berlinerleben WOHNEN 17

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