tiell ansteigt. Negative Wirkungen auf Sicherheit und Gesundheit
zeigen sich auch bei überlangen Wochenarbeitszeiten.
Faire Bedingungen schaffen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist von zahlreichen wei
teren Initiativen betroffen. Dies gilt zum Beispiel für die
Entsenderichtlinie (96/71/EG), deren Reform die EU-Kom
mission im März 2016 vorgestellt hat. Durch die Überarbei
tung der Richtlinie werden Änderungen in den Bereichen Ent
lohnung entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Leiharbeitnehmervorschriften sowie zu langfristigen Entsen
dungen vorgeschlagen, mit denen vor allem fairere Bedingun
gen hergestellt werden sollen. Des Weiteren steht die gemeinsa
me Bekämpfung von Schwarzarbeit seit einiger Zeit im Fokus der
EU-Kommission. So wurde im Mai 2016 die „Europäische Plattform
zur Bekämpfung von Schwarzarbeit“ gestartet, die eine bessere Zu
sammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten sowie der Interes
senträger ermöglichen soll. Die DGUV verfolgt die Bestrebungen zum
Thema Schwarzarbeit in Europa intensiv. Im Hinblick auf die gesetz
liche Unfallversicherung hat der deutsche Gesetzgeber entschieden,
den Versicherungsschutz für alle abhängig Beschäftigten nicht anzu
tasten – auch im Falle von Schwarzarbeit. Dies dient dem Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stattdessen wurden verschie
dene Sanktionsmöglichkeiten gegen den Unternehmer von Schwarz
arbeit geschaffen. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte aus
Sicht der DGUV unangetastet bleiben. Hier muss die EU-Kommission
der Vielfalt der nationalen Sozialsysteme Rechnung tragen und die
Befugnis der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Grundzüge ihrer
Sozialsysteme beachten.
Bessere Rechtsetzung?
Im Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre Agenda für bes
sere Rechtsetzung („Better Regulation“) vorgestellt. Im Kern geht es
darum, bestehende und künftige Regelungen auf ihre Notwendigkeit
hin zu überprüfen, um unnötige Bürokratien abzubauen. Das um
fassende Reformpaket soll die Transparenz im EU-Entscheidungspro
zess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften anhand von Fol
genabschätzungen verbessern und für eine ständige Überprüfung des
geltenden EU-Rechts sorgen. Die EU-Kommission hat dabei die vo
raussichtlichen und tatsächlichen Auswirkungen des politischen und
gesetzgeberischen Handelns sowie anderer wichtiger Maßnahmen in
allen Phasen im Blick. Ein Teil des „Pakets für bessere Rechtsetzung“
ist die REFIT-Initiative, wonach Regulierungen und geltende Bestim
mungen einem „Fitness-Check“ unterzogen werden.
Neben dem generell zu begrüßenden Ziel, unnötige Regelungen und
damit Bürokratie abzubauen, gibt es in Bezug auf einige Vorschläge je
doch Sorgen und Kritik – vor allem im Hinblick auf die Bereiche Um
welt, Soziales und Arbeit. Hier wird eine Absenkung von Schutzstan
dards befürchtet – zugunsten einer scheinbaren Vereinfachung. Der
vermeintliche Bürokratie-Abbau könnte sich auf die für den Arbeits
schutz wichtigen Rechtsvorschriften auswirken. Durch die Evaluation
sämtlicher Richtlinien im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit können beispielsweise die Modernisierung und damit auch
die Verbesserung der Rechtsetzung ins Stocken geraten. Hierzu zählen
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DGUV Jahrbuch 2015/16




