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tiell ansteigt. Negative Wirkungen auf Sicherheit und Gesundheit

zeigen sich auch bei überlangen Wochenarbeitszeiten.

Faire Bedingungen schaffen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist von zahlreichen wei­

teren Initiativen betroffen. Dies gilt zum Beispiel für die

Entsenderichtlinie (96/71/EG), deren Reform die EU-Kom­

mission im März 2016 vorgestellt hat. Durch die Überarbei­

tung der Richtlinie werden Änderungen in den Bereichen Ent­

lohnung entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

Leiharbeitnehmervorschriften sowie zu langfristigen Entsen­

dungen vorgeschlagen, mit denen vor allem fairere Bedingun­

gen hergestellt werden sollen. Des Weiteren steht die gemeinsa­

me Bekämpfung von Schwarzarbeit seit einiger Zeit im Fokus der

EU-Kommission. So wurde im Mai 2016 die „Europäische Plattform

zur Bekämpfung von Schwarzarbeit“ gestartet, die eine bessere Zu­

sammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten sowie der Interes­

senträger ermöglichen soll. Die DGUV verfolgt die Bestrebungen zum

Thema Schwarzarbeit in Europa intensiv. Im Hinblick auf die gesetz­

liche Unfallversicherung hat der deutsche Gesetzgeber entschieden,

den Versicherungsschutz für alle abhängig Beschäftigten nicht anzu­

tasten – auch im Falle von Schwarzarbeit. Dies dient dem Schutz der

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stattdessen wurden verschie­

dene Sanktionsmöglichkeiten gegen den Unternehmer von Schwarz­

arbeit geschaffen. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte aus

Sicht der DGUV unangetastet bleiben. Hier muss die EU-Kommission

der Vielfalt der nationalen Sozialsysteme Rechnung tragen und die

Befugnis der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Grundzüge ihrer

Sozialsysteme beachten.

Bessere Rechtsetzung?

Im Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre Agenda für bes­

sere Rechtsetzung („Better Regulation“) vorgestellt. Im Kern geht es

darum, bestehende und künftige Regelungen auf ihre Notwendigkeit

hin zu überprüfen, um unnötige Bürokratien abzubauen. Das um­

fassende Reformpaket soll die Transparenz im EU-Entscheidungspro­

zess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften anhand von Fol­

genabschätzungen verbessern und für eine ständige Überprüfung des

geltenden EU-Rechts sorgen. Die EU-Kommission hat dabei die vo­

raussichtlichen und tatsächlichen Auswirkungen des politischen und

gesetzgeberischen Handelns sowie anderer wichtiger Maßnahmen in

allen Phasen im Blick. Ein Teil des „Pakets für bessere Rechtsetzung“

ist die REFIT-Initiative, wonach Regulierungen und geltende Bestim­

mungen einem „Fitness-Check“ unterzogen werden.

Neben dem generell zu begrüßenden Ziel, unnötige Regelungen und

damit Bürokratie abzubauen, gibt es in Bezug auf einige Vorschläge je­

doch Sorgen und Kritik – vor allem im Hinblick auf die Bereiche Um­

welt, Soziales und Arbeit. Hier wird eine Absenkung von Schutzstan­

dards befürchtet – zugunsten einer scheinbaren Vereinfachung. Der

vermeintliche Bürokratie-Abbau könnte sich auf die für den Arbeits­

schutz wichtigen Rechtsvorschriften auswirken. Durch die Evaluation

sämtlicher Richtlinien im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei

der Arbeit können beispielsweise die Modernisierung und damit auch

die Verbesserung der Rechtsetzung ins Stocken geraten. Hierzu zählen

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DGUV Jahrbuch 2015/16