Mehrwertsteuersystem in der EU
Neue Pläne der EU-Kommission – mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten?
Seit einiger Zeit versucht die EU-Kom
mission den Weg für einen einheit
lichen europäischen Raum der Mehr
wertsteuer zu ebnen. Dieser soll einen
fairen EU-Binnenmarkt ermöglichen
sowie Beschäftigung, Wachstum und
Investitionen fördern. Die von der
EU-Kommission vorgelegte Mitteilung
über einen Aktionsplan imBereich der
Mehrwertsteuer zeigt Optionen für den
zukünftigen Umgang mit ermäßigten
Mehrwertsteuersätzen auf. Danach
soll den Mitgliedstaaten künftig mehr
Spielraum gewährt werden, ermäßigte
Steuersätze selbst festzulegen. Davon
wären auch Leistungen erfasst, die im
öffentlichen Interesse erbracht wer
den. „Diese Entwicklung ist aus Sicht
der gesetzlichen Unfallversicherung
zu begrüßen“, so Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der DGUV. Be
reits 2013 hat sich die DGUV gemein
sam mit den Spitzenverbänden der
gesetzlichen Kranken- und Renten
versicherung gegen die Abschaffung
verminderter Mehrwertsteuersätze
und Befreiungen ausgesprochen, die
zu einer Mehrbelastung von 34 Milli
arden Euro im Bereich der Sozialver
sicherung führen könnten.
Sonderbehandlung für
öffentliche Einrichtungen
Überlegungen der Brüsseler Behör
de, die derzeit bestehende Sonder
behandlung öffentlicher Einrichtun
gen aus wettbewerblichen Gründen
im Rahmen der Mehrwertsteuervor
schriften zu verändern, sind damit
nicht ad acta gelegt. „Solange die Leis
tungen der deutschen Sozialversiche
rung auf dem öffentlichen Recht ba
sieren, ist nach unserer Einschätzung
für diesen Bereich keine Wettbewerbs
verzerrung zulasten privater Anbieter
zu erkennen“, erklärt Dr. Breuer. Diese
Position hatte die DGUV 2014 gemein
sam mit der Deutschen Rentenver
sicherung Bund, dem GKV-Spitzen
verband und den Verbänden der
Kranken- und Pflegekassen bei der öf
fentlichen Konsultation der EU-Kom
mission zur Überprüfung und mög
lichen Änderung der europäischen
Mehrwertsteuervorschriften für den
öffentlichen Sektor eingebracht und
bekräftigt: Bei der Mehrwertsteuer für
den öffentlichen Sektor muss der Sta
tus quo beibehalten werden.
Die DGUV wird die weiteren Ent
wicklungen im Interesse der Beitrags
zahler, also der Unternehmen in der
gewerblichen Wirtschaft und Land
wirtschaft, sowie der Einrichtungen
der öffentlichen Hand aufmerksam
begleiten und entsprechend Stellung
beziehen.
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www.dguv.de(Webcode: d627246)
unter anderem die notwendige Reform der veralteten Krebsrichtlinie,
die vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen schützen soll, oder die
Modernisierung der EU-Richtlinie zumHeben und Tragen von Lasten.
Im Oktober 2015 wurde auch im deutschen Bundesrat auf eine mögli
che Schwächung des Arbeitsschutzes hingewiesen.
Die EU-Kommission möchte zudem, dass die Mitgliedstaaten künf
tig bei der Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht nicht
ohne Weiteres über das in einer Richtlinie gesetzte Mindestniveau hi
nausgehen. Davon könnten Arbeitsschutzregelungen betroffen sein,
da Schutzstandards in der EU-Rechtsetzung häufig geringer sind als in
den Mitgliedstaaten. Auchdie Folgenabschätzung steht inder Kritik, da
sie nicht demokratische Prozesse beziehungsweise politische Entschei
dungen ersetzen darf. So könnte die Gefahr bestehen, dass Experten
meinungen demokratischen Entscheidungen vorgehen. In diesen neu
en europäischen Prozessen, die auch stärker das Mittel öffentlicher
Befragungen einsetzen, darf das Sozialpartnermodell nicht untergraben
werden, wie DGUV Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer betont:
„Der Ausbau öffentlicher Konsultationen sollte nicht dazu führen,
dass die Beteiligung der Sozialpartner abgebaut und der soziale Dia
log im europäischen Gesetzgebungsprozess infrage gestellt werden.“
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www.deutsche-sozialversicherung.de> Europa > Aktuelles
Positionsbestimmung
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DGUV Jahrbuch 2015/16




