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Mehrwertsteuersystem in der EU

Neue Pläne der EU-Kommission – mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten?

Seit einiger Zeit versucht die EU-Kom­

mission den Weg für einen einheit­

lichen europäischen Raum der Mehr­

wertsteuer zu ebnen. Dieser soll einen

fairen EU-Binnenmarkt ermöglichen

sowie Beschäftigung, Wachstum und

Investitionen fördern. Die von der

EU-Kommission vorgelegte Mitteilung

über einen Aktionsplan imBereich der

Mehrwertsteuer zeigt Optionen für den

zukünftigen Umgang mit ermäßigten

Mehrwertsteuersätzen auf. Danach

soll den Mitgliedstaaten künftig mehr

Spielraum gewährt werden, ermäßigte

Steuersätze selbst festzulegen. Davon

wären auch Leistungen erfasst, die im

öffentlichen Interesse erbracht wer­

den. „Diese Entwicklung ist aus Sicht

der gesetzlichen Unfallversicherung

zu begrüßen“, so Dr. Joachim Breuer,

Hauptgeschäftsführer der DGUV. Be­

reits 2013 hat sich die DGUV gemein­

sam mit den Spitzenverbänden der

gesetzlichen Kranken- und Renten­

versicherung gegen die Abschaffung

verminderter Mehrwertsteuersätze

und Befreiungen ausgesprochen, die

zu einer Mehrbelastung von 34 Milli­

arden Euro im Bereich der Sozialver­

sicherung führen könnten.

Sonderbehandlung für

öffentliche Einrichtungen

Überlegungen der Brüsseler Behör­

de, die derzeit bestehende Sonder­

behandlung öffentlicher Einrichtun­

gen aus wettbewerblichen Gründen

im Rahmen der Mehrwertsteuervor­

schriften zu verändern, sind damit

nicht ad acta gelegt. „Solange die Leis­

tungen der deutschen Sozialversiche­

rung auf dem öffentlichen Recht ba­

sieren, ist nach unserer Einschätzung

für diesen Bereich keine Wettbewerbs­

verzerrung zulasten privater Anbieter

zu erkennen“, erklärt Dr. Breuer. Diese

Position hatte die DGUV 2014 gemein­

sam mit der Deutschen Rentenver­

sicherung Bund, dem GKV-Spitzen­

verband und den Verbänden der

Kranken- und Pflegekassen bei der öf­

fentlichen Konsultation der EU-Kom­

mission zur Überprüfung und mög­

lichen Änderung der europäischen

Mehrwertsteuervorschriften für den

öffentlichen Sektor eingebracht und

bekräftigt: Bei der Mehrwertsteuer für

den öffentlichen Sektor muss der Sta­

tus quo beibehalten werden.

Die DGUV wird die weiteren Ent­

wicklungen im Interesse der Beitrags­

zahler, also der Unternehmen in der

gewerblichen Wirtschaft und Land­

wirtschaft, sowie der Einrichtungen

der öffentlichen Hand aufmerksam

begleiten und entsprechend Stellung

beziehen.

|

www.dguv.de

(Webcode: d627246)

unter anderem die notwendige Reform der veralteten Krebsrichtlinie,

die vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen schützen soll, oder die

Modernisierung der EU-Richtlinie zumHeben und Tragen von Lasten.

Im Oktober 2015 wurde auch im deutschen Bundesrat auf eine mögli­

che Schwächung des Arbeitsschutzes hingewiesen.

Die EU-Kommission möchte zudem, dass die Mitgliedstaaten künf­

tig bei der Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht nicht

ohne Weiteres über das in einer Richtlinie gesetzte Mindestniveau hi­

nausgehen. Davon könnten Arbeitsschutzregelungen betroffen sein,

da Schutzstandards in der EU-Rechtsetzung häufig geringer sind als in

den Mitgliedstaaten. Auchdie Folgenabschätzung steht inder Kritik, da

sie nicht demokratische Prozesse beziehungsweise politische Entschei­

dungen ersetzen darf. So könnte die Gefahr bestehen, dass Experten­

meinungen demokratischen Entscheidungen vorgehen. In diesen neu­

en europäischen Prozessen, die auch stärker das Mittel öffentlicher

Befragungen einsetzen, darf das Sozialpartnermodell nicht untergraben

werden, wie DGUV Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer betont:

„Der Ausbau öffentlicher Konsultationen sollte nicht dazu führen,

dass die Beteiligung der Sozialpartner abgebaut und der soziale Dia­

log im europäischen Gesetzgebungsprozess infrage gestellt werden.“

|

www.deutsche-sozialversicherung.de

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DGUV Jahrbuch 2015/16