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Gesundheitsdienstleistungen:

Die Grenzen der Normung

A

uf Initiative der EU-Kommission

geraten zunehmend Dienstleis­

tungen im Gesundheitsbereich

in den Fokus der Normung. Betroffen

sind Handlungsfelder von der Pflege

bis zur elektronischen Verarbeitung

von Patientendaten. In Deutschland

stößt dieses Vorgehen auf Kritik –

auch bei der Kommission Arbeits­

schutz und Normung (KAN). Ange­

la Janowitz, stellvertretende Leiterin

der KAN-Geschäftsstelle, schildert die

Hintergründe.

Frau Janowitz, woher kommt das In-

teresse an genormten Gesundheits­

dienstleistungen? Und wie steht die

KAN dazu?

Seit 2013 hat die Europäische Kom­

mission in ihren jährlichen Arbeits­

programmen die EU-weite Normung

ANGELA JANOWITZ

Stellvertretende Leiterin der

Geschäftsstelle der Kom-

mission Arbeitsschutz und

Normung (KAN) und Leiterin

des Fachbereiches Gesund-

heitsschutz und Ergonomie

von Gesundheitsdienstleistungen ver­

ankert. Sie möchte einerseits über Nor­

men die Qualität von Dienstleistun­

gen im Gesundheitsbereich und damit

auch die Patientensicherheit unterstüt­

zen, andererseits den europäischen

Binnenmarkt fördern. Aufträge an die

europäische Normungsorganisation

CEN sollen diesen Prozess unterstüt­

zen. Aktuell steht zumBeispiel die För­

derung von europaweiten Standards

im Bereich von E-Health auf der Agen­

da der EU-Kommission. Die Maßnah­

men sollen sich im Rahmen der durch

die europäischen Verträge zugeteil­

ten Kompetenzen bewegen. Die Nor­

mungsorganisationen loten nun ihre

damit verbundenen Chancen aus. Die

KAN betrachtet diese Entwicklung mit

Sorge. Wir lehnen Normen zu Gesund­

heitsdienstleistungen, die Schnittstel­

len zum Arbeitsschutz besitzen, ab.

Wo sind Normen denn hilfreich?

Normen sind hilfreich, wenn sie durch

die Vereinheitlichung von technischen

Anforderungen die Wirtschaft unter­

stützen und den Binnenmarkt fördern.

Sie unterstützen auch die Sicherheit

vonProdukten imGesundheitsbereich,

zum Beispiel vom Krankenhausbett

über die Herz-Lungen-Maschine bis

hin zur sicheren Spritzkanüle. Die

europarechtlich unterschiedlich aus­

gestalteten Sozialversicherungs- und

Gesundheitssysteme sind jedoch mit

Normung nicht vereinbar. Aus Sicht

der KAN sind Normen insbesondere in

zwei Fällen ungeeignet: erstens, wenn

sie Anforderungen an Gesundheits­

dienstleistungen für Beschäftigte und

Versicherte berühren. Darunter fal­

len zum Beispiel arbeitsmedizinische

Präventionsmaßnahmen, betriebliche

Gesundheitsförderung und die Verhü­

tung arbeitsbedingter Gesundheits­

gefahren. Zweitens sind Normen un­

geeignet, wenn sie Anforderungen an

den betrieblichen Arbeitsschutz der

Personen berühren, die die Gesund­

heitsdienstleistungen erbringen, zum

Beispiel beim Umgang mit Medika­

menten oder infektiösem Material.

Wie geht es nun weiter?

Die KAN stimmt sich sehr eng mit der

DGUV ab. Dies gilt insbesondere dort,

wo die gesetzliche Unfallversicherung

im Rahmen des Heilverfahrens sowie

der Rehabilitation Gesundheitsdienst­

leistungen erbringt. Ablehnende Posi­

tionen wurden bereits von der Deut­

schen Sozialversicherung (DSV) als

europäischer Vertretung der gesetz­

lichen Unfall-, Kranken- und Ren­

tenversicherung, der Gesellschaft für

Versicherungswissenschaft und Ge­

staltung (GVG), ärztlichen Verbänden

sowie von staatlicher Seite formuliert.

Aufgrund des breiten Widerstandes

hat das DIN den in immer kürzeren Ab­

ständen und aus den unterschiedlichs­

ten Ländern auftauchenden Anträgen

für Normen zu Gesundheitsdienstleis­

tungen nicht zugestimmt. Der poli­

tische Widerstand ist aber weiterhin

gegenüber den nationalen und inter­

nationalen Normungsorganisationen

aufrechtzuhalten. Die Europäische

Plattform Sozialversicherung (ESIP)

sowie das Europäische Forum Unfall­

versicherung diskutieren im Moment

darüber. Auch gegenüber der EU-Kom­

mission gibt es Wege wie den direkten

Kontakt, die Kommentierung des jähr­

lichen Arbeitsprogrammes sowie die

Beteiligung an öffentlichen Konsulta­

tionen. Da ziehen zum Glück viele in­

teressierte Kreise an einem Strang.

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INTERVIEW

Positionsbestimmung

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DGUV Jahrbuch 2015/16