Gesundheitsdienstleistungen:
Die Grenzen der Normung
A
uf Initiative der EU-Kommission
geraten zunehmend Dienstleis
tungen im Gesundheitsbereich
in den Fokus der Normung. Betroffen
sind Handlungsfelder von der Pflege
bis zur elektronischen Verarbeitung
von Patientendaten. In Deutschland
stößt dieses Vorgehen auf Kritik –
auch bei der Kommission Arbeits
schutz und Normung (KAN). Ange
la Janowitz, stellvertretende Leiterin
der KAN-Geschäftsstelle, schildert die
Hintergründe.
Frau Janowitz, woher kommt das In-
teresse an genormten Gesundheits
dienstleistungen? Und wie steht die
KAN dazu?
Seit 2013 hat die Europäische Kom
mission in ihren jährlichen Arbeits
programmen die EU-weite Normung
ANGELA JANOWITZ
Stellvertretende Leiterin der
Geschäftsstelle der Kom-
mission Arbeitsschutz und
Normung (KAN) und Leiterin
des Fachbereiches Gesund-
heitsschutz und Ergonomie
von Gesundheitsdienstleistungen ver
ankert. Sie möchte einerseits über Nor
men die Qualität von Dienstleistun
gen im Gesundheitsbereich und damit
auch die Patientensicherheit unterstüt
zen, andererseits den europäischen
Binnenmarkt fördern. Aufträge an die
europäische Normungsorganisation
CEN sollen diesen Prozess unterstüt
zen. Aktuell steht zumBeispiel die För
derung von europaweiten Standards
im Bereich von E-Health auf der Agen
da der EU-Kommission. Die Maßnah
men sollen sich im Rahmen der durch
die europäischen Verträge zugeteil
ten Kompetenzen bewegen. Die Nor
mungsorganisationen loten nun ihre
damit verbundenen Chancen aus. Die
KAN betrachtet diese Entwicklung mit
Sorge. Wir lehnen Normen zu Gesund
heitsdienstleistungen, die Schnittstel
len zum Arbeitsschutz besitzen, ab.
Wo sind Normen denn hilfreich?
Normen sind hilfreich, wenn sie durch
die Vereinheitlichung von technischen
Anforderungen die Wirtschaft unter
stützen und den Binnenmarkt fördern.
Sie unterstützen auch die Sicherheit
vonProdukten imGesundheitsbereich,
zum Beispiel vom Krankenhausbett
über die Herz-Lungen-Maschine bis
hin zur sicheren Spritzkanüle. Die
europarechtlich unterschiedlich aus
gestalteten Sozialversicherungs- und
Gesundheitssysteme sind jedoch mit
Normung nicht vereinbar. Aus Sicht
der KAN sind Normen insbesondere in
zwei Fällen ungeeignet: erstens, wenn
sie Anforderungen an Gesundheits
dienstleistungen für Beschäftigte und
Versicherte berühren. Darunter fal
len zum Beispiel arbeitsmedizinische
Präventionsmaßnahmen, betriebliche
Gesundheitsförderung und die Verhü
tung arbeitsbedingter Gesundheits
gefahren. Zweitens sind Normen un
geeignet, wenn sie Anforderungen an
den betrieblichen Arbeitsschutz der
Personen berühren, die die Gesund
heitsdienstleistungen erbringen, zum
Beispiel beim Umgang mit Medika
menten oder infektiösem Material.
Wie geht es nun weiter?
Die KAN stimmt sich sehr eng mit der
DGUV ab. Dies gilt insbesondere dort,
wo die gesetzliche Unfallversicherung
im Rahmen des Heilverfahrens sowie
der Rehabilitation Gesundheitsdienst
leistungen erbringt. Ablehnende Posi
tionen wurden bereits von der Deut
schen Sozialversicherung (DSV) als
europäischer Vertretung der gesetz
lichen Unfall-, Kranken- und Ren
tenversicherung, der Gesellschaft für
Versicherungswissenschaft und Ge
staltung (GVG), ärztlichen Verbänden
sowie von staatlicher Seite formuliert.
Aufgrund des breiten Widerstandes
hat das DIN den in immer kürzeren Ab
ständen und aus den unterschiedlichs
ten Ländern auftauchenden Anträgen
für Normen zu Gesundheitsdienstleis
tungen nicht zugestimmt. Der poli
tische Widerstand ist aber weiterhin
gegenüber den nationalen und inter
nationalen Normungsorganisationen
aufrechtzuhalten. Die Europäische
Plattform Sozialversicherung (ESIP)
sowie das Europäische Forum Unfall
versicherung diskutieren im Moment
darüber. Auch gegenüber der EU-Kom
mission gibt es Wege wie den direkten
Kontakt, die Kommentierung des jähr
lichen Arbeitsprogrammes sowie die
Beteiligung an öffentlichen Konsulta
tionen. Da ziehen zum Glück viele in
teressierte Kreise an einem Strang.
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INTERVIEW
Positionsbestimmung
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DGUV Jahrbuch 2015/16




