Einheitlicher europäischer Datenschutz
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen überprüfen Vorschriften
zur Erhebung und Verarbeitung von Sozialdaten
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO) wurde am 14. April 2016
vom Europäischen Parlament be
schlossen und wird im Sommer 2018
europaweit in Kraft treten. Damit wird
es erstmals ein einheitliches Daten
schutzgesetz für Unternehmen und
Behörden in der gesamten Europäi
schen Union geben.
Auswirkungen der Verordnung
Da mit der EU-DSGVO zahlreiche neue
Dokumentations-, Melde- und Geneh
migungspflichten eingeführt werden,
müssen die Mitgliedstaaten nun ihre
Datenschutzgesetze überarbeiten.
In Deutschland werden neben dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und den Landesdatenschutzgesetzen
auch spezialgesetzliche Regelungen,
zum Beispiel zu Gesundheitsdaten
und Sozialdaten, auf den Prüfstand
gestellt. Die Berufsgenossenschaf
ten und Unfallkassen müssen daher
in den kommenden zwei Jahren alle
Vorschriften, in denen es um die Erhe
bung und Verarbeitung von personen
bezogenen Versichertendaten und Da
ten der Mitgliedsunternehmen geht,
auf die Vereinbarkeit mit den Vorga
ben der EU-DSGVO überprüfen. Dies
betrifft insbesondere Regelungen im
Ersten, Siebten und Zehnten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB). Zu klären
ist unter anderem, ob die bestehen
den Einwilligungsmöglichkeiten und
Widerspruchslösungen im Einklang
mit dem neuen europäischen Daten
schutzgesetz stehen. Außerdem müs
sen alle Datenschutzparagrafen auf
geänderte Begrifflichkeiten angepasst
werden. Ebenso ist es erforderlich,
Verweise auf Vorschriften in anderen
Gesetzen zu aktualisieren. Durch die
EU-Datenschutz-Grundverordnung
ergeben sich auch erhebliche Ver
schärfungen im Bußgeldrahmen bei
Verletzungen des Datenschutzes. Da
tenschutzpannen müssen künftig in
nerhalb von 72 Stunden an die Auf
sichtsbehörde gemeldet werden.
Im Juni 2014 hat die EU-Kommission
ihren strategischen Rahmen für Ge
sundheit und Sicherheit am Arbeits
platz 2014 bis 2020 auf den Weg ge
bracht. Die Kommission legt darin drei
Herausforderungen fest: eine bessere
Umsetzung der Rechtsvorschriften, vor
allem in Klein- und Kleinstbetrieben,
eine Verbesserung der Prävention ar
beitsbedingter Erkrankungen, speziell
mit Blick auf neue Risiken, sowie eine
stärkere Berücksichtigung der Folgen
des demografischenWandels. Das Pro
gramm bestätigt die Präventionsarbeit
der gesetzlichen Unfallversicherung.
Viele der genannten Themen stehen
seit Langem auf ihrer Agenda. Einen
komprimierten Eindruck ihrer Präven
tionsarbeit bietet die Unfallversiche
rung in einem Positionspapier: Es
gibt konkrete Antworten auf die von
der EU-Kommission genannten He
rausforderungen. So sorgt die DGUV
Vorschrift 2 dafür, dass auch KMU von
einer betriebsärztlichen und sicher
heitstechnischen Betreuung profitie
ren. Neben bereits vorhandenen Hand
lungshilfen wie der Schriftenreihe
„Gesund und fit im Kleinbetrieb“ wer
den künftig auch Branchenregeln für
eine bessere Umsetzung von Rechts
vorschriften in KMU sorgen. Bei der
Prävention arbeitsbedingter Erkran
kungen ist die Früherkennung von
Asbestkrankheiten wichtig. Neu auf
kommende Risiken kann die ge
setzliche Unfallversicherung durch
ein Risikoobservatorium erkennen
und bewerten. Um den
Folgen des demografischenWan
dels zu begegnen und die Beschäfti
gungsfähigkeit zu erhöhen, bedarf es
einer Kultur der Prävention, die alle
Lebensbereiche einschließt. Die Un
fallversicherung sieht sich durch die
Kommission auch darin bekräftigt, die
Beschäftigungsfähigkeit von älteren
Personen oder Menschenmit Behinde
rungen durchMaßnahmen der Rehabi
litation und der Wiedereingliederung
wiederherzustellen oder zu stärken.
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Für einen besseren
Arbeitsschutz in Europa
DGUV bezieht Position zum strategischen
Rahmen der EU-Kommission
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DGUV Jahrbuch 2015/16




