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hance für Wachstum und Be
schäftigung oder Gefahr für so
ziale Standards und Verbrau
cherrechte? So lässt sich die intensive
Diskussion um die derzeit von der
Europäischen Union (EU) verhan
delten Freihandelsabkommen ver
kürzt zusammenfassen. Hierbei geht
es vor allem um die geplante Trans
atlantische Freihandelspartnerschaft
(Transatlantic Trade and Investment
Partnership – TTIP) zwischen den
USA und der EU. Aber auch das eu
ropäisch-kanadische Freihandels
abkommen (Comprehensive Economic
and Trade Agreement – CETA) und
TiSA, das für das Abkommen über den
Handel mit Dienstleistungen (engl.
Trade in Services Agreement) steht,
werden derzeit intensiv diskutiert.
Alle drei Abkommen haben das Ziel
einer Liberalisierung des Handels und
einer weitgehenden Marktöffnung
zwischen den Verhandlungspartnern.
Vor allem soll der Dienstleistungs-
und zum Teil auch der Warenverkehr
für Unternehmen vereinfacht wer
den, um dadurch das Wirtschafts
wachstum der beteiligten Länder zu
stärken. CETA und TTIP sollen darü
ber hinaus nach dem Willen der Ver
tragspartner Vorschriften zum Schutz
von Investitionen und zur Beilegung
etwaiger Streitigkeiten enthalten.
Absenkung von Standards?
Vielfach wird jedoch befürchtet, dass
die neue Generation von Freihandels
abkommen viel umfassender in die
gegenseitige Politik der Partner ein
greift, als das bislang bei derartigen
Abkommen der Fall war. Bestimmte
Sperr- und Investitionsschutzklauseln
sowie Schiedsgerichte könnten nega
tive Auswirkungen mit sich bringen.
So könnten staatliche Regulierungen
als Handelshemmnisse oder Wett
bewerbsverzerrungen gewertet wer
den. Als eine Folge der Liberalisierung
wird zudem befürchtet, dass öffent
liche Dienst- und Finanzleistungen im
Bereich der Gesundheitsversorgung
und im Bildungsbereich in Zukunft
über den freien Wettbewerb aus
gehandelt werden müssen. Jedoch hat
schon DGUV Hauptgeschäftsführer
Dr. Joachim Breuer betont: „Ein Mehr
an Wettbewerb darf nicht die hohe
Qualität der Leistungen der gesetz
lichen Unfallversicherung gefährden.“
Sorge besteht auch, dass im Zuge
der Abkommen die hohen Standards
und Regeln des Arbeits-, Umwelt- und
Verbraucherschutzes herabgesenkt
werden könnten. Die gesetzliche Un
fallversicherung hat daher ein beson
deres Interesse, die Verhandlungen
zu verfolgen und sich für die natio
nale Souveränität der sozialen Siche
rungssysteme und einen hohen Stan
dard einzusetzen.
Die DGUV hat sich 2014 bereits mit
ihrem Positionspapier klar zu TTIP ge
äußert und zu CETA und TiSA – auch
gemeinsam mit anderen Partnern der
Sozialversicherung – ebenfalls re
gelmäßig ihre Expertise in die Ver
handlungen eingebracht. Die DGUV
begrüßt grundsätzlich die Verhand
lungen, fordert aber zugleich, dass
die Sozialversicherung und ihre Leis
tungen eindeutig aus dem Anwen
dungsbereich der Abkommen heraus
genommen werden müssen. „Soziale
Dienstleistungen sind keine handel
bare Ware!“, wie es Dr. Breuer unmiss
verständlich formuliert hat. Auch die
European Social Insurance Platform
(ESIP), deren Mitglied die DGUV ist,
hat in ihrem Positionspapier zu TTIP
für die Herausnahme der Sozialversi
cherung aus demAbkommen plädiert.
Zwar hat die EU-Kommission mehr
fach bekräftigt, dass TTIP die beste
henden hohen Standards in den Be
reichen Gesundheit, Sicherheit und
Umweltschutz nicht gefährden wird.
Damit sind jedoch nach wie vor nicht
alle Fragen um die gegenseitige An
erkennung der unterschiedlichen
Rechtsvorschriften, Normen und
Konformitätsbewertungsverfahren ge
löst. Auf die Gefahren für die Beschäf
tigten in diesem Bereich hat die DGUV
in Zusammenarbeit mit der Kommis
sion Arbeitsschutz und Normung
(KAN) und dem polnischen Central
Institute for Labour Protection – Na
tional Research Institute (CIOP-PIB)
in einem Hintergrundpapier hinge
wiesen.
Die entscheidenden Fragen – und
das trat auch bei der von der DGUV
im Jahr 2015 organisierten Podiums
diskussion zu TTIP deutlich hervor –
sind nach wie vor offen: Berühren
die neuen Handelsabkommen TTIP,
CETA und TiSA die Freiheit der Staa
ten, ihre sozialen Sicherungssysteme
selbstbestimmt zu gestalten? Inwie
weit werden die sozialen Strukturen
der Handelspartner in den Verträgen
erfasst oder nicht? Kann von einer,
wie es Dr. Breuer formulierte, „System
betroffenheit“ gesprochen werden?
Solange diese Fragen nicht beantwor
tet sind, wird die DGUV ihre Expertise
intensiv in die Verhandlungen einbrin
gen und sich für die Berücksichtigung
sozialer Belange in den Abkommen
einsetzen.
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www.dguv.de(Webcode: d981842)
Freihandel – Chance oder Risiko?
Die DGUV begleitet die geplanten Abkommen TTIP, CETA und TiSA
„Soziale Dienst
leistungen sind
keine handelbare
Ware!“
Positionsbestimmung
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DGUV Jahrbuch 2015/16




