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C

hance für Wachstum und Be­

schäftigung oder Gefahr für so­

ziale Standards und Verbrau­

cherrechte? So lässt sich die intensive

Diskussion um die derzeit von der

Europäischen Union (EU) verhan­

delten Freihandelsabkommen ver­

kürzt zusammenfassen. Hierbei geht

es vor allem um die geplante Trans­

atlantische Freihandelspartnerschaft

(Transatlantic Trade and Investment

Partnership – TTIP) zwischen den

USA und der EU. Aber auch das eu­

ropäisch-kanadische Freihandels­

abkommen (Comprehensive Economic

and Trade Agreement – CETA) und

TiSA, das für das Abkommen über den

Handel mit Dienstleistungen (engl.

Trade in Services Agreement) steht,

werden derzeit intensiv diskutiert.

Alle drei Abkommen haben das Ziel

einer Liberalisierung des Handels und

einer weitgehenden Marktöffnung

zwischen den Verhandlungspartnern.

Vor allem soll der Dienstleistungs-

und zum Teil auch der Warenverkehr

für Unternehmen vereinfacht wer­

den, um dadurch das Wirtschafts­

wachstum der beteiligten Länder zu

stärken. CETA und TTIP sollen darü­

ber hinaus nach dem Willen der Ver­

tragspartner Vorschriften zum Schutz

von Investitionen und zur Beilegung

etwaiger Streitigkeiten enthalten.

Absenkung von Standards?

Vielfach wird jedoch befürchtet, dass

die neue Generation von Freihandels­

abkommen viel umfassender in die

gegenseitige Politik der Partner ein­

greift, als das bislang bei derartigen

Abkommen der Fall war. Bestimmte

Sperr- und Investitionsschutzklauseln

sowie Schiedsgerichte könnten nega­

tive Auswirkungen mit sich bringen.

So könnten staatliche Regulierungen

als Handelshemmnisse oder Wett­

bewerbsverzerrungen gewertet wer­

den. Als eine Folge der Liberalisierung

wird zudem befürchtet, dass öffent­

liche Dienst- und Finanzleistungen im

Bereich der Gesundheitsversorgung

und im Bildungsbereich in Zukunft

über den freien Wettbewerb aus­

gehandelt werden müssen. Jedoch hat

schon DGUV Hauptgeschäftsführer

Dr. Joachim Breuer betont: „Ein Mehr

an Wettbewerb darf nicht die hohe

Qualität der Leistungen der gesetz­

lichen Unfallversicherung gefährden.“

Sorge besteht auch, dass im Zuge

der Abkommen die hohen Standards

und Regeln des Arbeits-, Umwelt- und

Verbraucherschutzes herabgesenkt

werden könnten. Die gesetzliche Un­

fallversicherung hat daher ein beson­

deres Interesse, die Verhandlungen

zu verfolgen und sich für die natio­

nale Souveränität der sozialen Siche­

rungssysteme und einen hohen Stan­

dard einzusetzen.

Die DGUV hat sich 2014 bereits mit

ihrem Positionspapier klar zu TTIP ge­

äußert und zu CETA und TiSA – auch

gemeinsam mit anderen Partnern der

Sozialversicherung – ebenfalls re­

gelmäßig ihre Expertise in die Ver­

handlungen eingebracht. Die DGUV

begrüßt grundsätzlich die Verhand­

lungen, fordert aber zugleich, dass

die Sozialversicherung und ihre Leis­

tungen eindeutig aus dem Anwen­

dungsbereich der Abkommen heraus­

genommen werden müssen. „Soziale

Dienstleistungen sind keine handel­

bare Ware!“, wie es Dr. Breuer unmiss­

verständlich formuliert hat. Auch die

European Social Insurance Platform

(ESIP), deren Mitglied die DGUV ist,

hat in ihrem Positionspapier zu TTIP

für die Herausnahme der Sozialversi­

cherung aus demAbkommen plädiert.

Zwar hat die EU-Kommission mehr­

fach bekräftigt, dass TTIP die beste­

henden hohen Standards in den Be­

reichen Gesundheit, Sicherheit und

Umweltschutz nicht gefährden wird.

Damit sind jedoch nach wie vor nicht

alle Fragen um die gegenseitige An­

erkennung der unterschiedlichen

Rechtsvorschriften, Normen und

Konformitätsbewertungsverfahren ge­

löst. Auf die Gefahren für die Beschäf­

tigten in diesem Bereich hat die DGUV

in Zusammenarbeit mit der Kommis­

sion Arbeitsschutz und Normung

(KAN) und dem polnischen Central

Institute for Labour Protection – Na­

tional Research Institute (CIOP-PIB)

in einem Hintergrundpapier hinge­

wiesen.

Die entscheidenden Fragen – und

das trat auch bei der von der DGUV

im Jahr 2015 organisierten Podiums­

diskussion zu TTIP deutlich hervor –

sind nach wie vor offen: Berühren

die neuen Handelsabkommen TTIP,

CETA und TiSA die Freiheit der Staa­

ten, ihre sozialen Sicherungssysteme

selbstbestimmt zu gestalten? Inwie­

weit werden die sozialen Strukturen

der Handelspartner in den Verträgen

erfasst oder nicht? Kann von einer,

wie es Dr. Breuer formulierte, „System­

betroffenheit“ gesprochen werden?

Solange diese Fragen nicht beantwor­

tet sind, wird die DGUV ihre Expertise

intensiv in die Verhandlungen einbrin­

gen und sich für die Berücksichtigung

sozialer Belange in den Abkommen

einsetzen.

|

www.dguv.de

(Webcode: d981842)

Freihandel – Chance oder Risiko?

Die DGUV begleitet die geplanten Abkommen TTIP, CETA und TiSA

„Soziale Dienst­

leistungen sind

keine handelbare

Ware!“

Positionsbestimmung

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DGUV Jahrbuch 2015/16