Nach einem Unfall können Rehabilita-
tionsmaßnahmen bei der Wiederein-
gliederung ins Arbeitsleben helfen: Das
Spektrum reicht von medizinischen Be-
handlungen über technische Hilfestel-
lungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz
von Assistenzkräften etwa im Bereich der
Pflege bis zu Umschulungen. Die Koordi-
nation mehrerer Maßnahmen erfolgt für
Versicherte der gesetzlichen Unfallversi-
cherung durch Reha-Manager, die alle be-
teiligten Institutionen und Personen, etwa
Ärzte, Therapeuten oder Ausbilder, vernet-
zen und dafür sorgen, dass alle Leistungen
möglichst nahtlos erfolgen. Dazu erstellen
sie gemeinsammit demVersicherten einen
Reha-Plan, der Ziele und Maßnahmen der
Rehabilitation festlegt.
Erstmals wurden 2008 für alle Unfall-
versicherträger Eckpunkte formuliert, die
mit dem aktuellen Leitfaden zum Reha-
Management der DGUV im September
2010 konkretisiert wurden. Der Leitfa-
den soll helfen, einheitliche Rahmenbe-
dingungen für ein Reha-Management zu
schaffen und definiert gemeinsame Min-
deststandards. Er wird stetig weiterentwi-
ckelt und bündelt alle Erfahrungen der
Unfallversicherungsträger.
Über die Unterstützung durch ein Reha-
Management wird von Fall zu Fall nach
Bedarf entschieden. Reha-Management
soll jedoch immer einsetzen, wenn eine
Arbeitsunfähigkeit von mindestens 16 Wo-
chen prognostiziert wird. Aber auch ein
problematischer gesundheitlicher Allge-
meinzustand, psychische Probleme oder
besondere Schwierigkeiten bei der sozialen
oder beruflichen Reintegration führen zur
Aufnahme ins Reha-Management. Aufga-
be ist es zudem, die Lebensumstände zu
berücksichtigen, wenn die Versicherten
etwa Kinder oder pflegebedürftige Eltern
haben, um die sie sich auch während der
eigenen Rehabilitation kümmern müssen.
Ziel aller Reha-Maßnahmen ist, dass die
Patienten möglichst wieder ihren bisheri-
gen Beruf ausüben können. Dabei hilft die
Erstellung eines Tätigkeitsprofils und eines
Fähigkeitsprofils, die regelmäßig mitein-
ander abgeglichen werden.
Bei Kindern und Jugendlichen geht es bei
der Rehabilitation um die Wiedereinglie-
derung in Kita, Schule oder Ausbildung.
Hier empfiehlt der Leitfaden bereits ab ei-
nemKrankenhausaufenthalt von einer Wo-
che den Einsatz von Reha-Ma-
nagern. Bei der Reha-Planung
arbeiten diese eng mit Eltern
oder Erziehungsberechtigten
zusammen. Ist die Einschrän-
kung aufgrund der Verletzung
dauerhaft, erarbeitet der Reha-Manager
überdies einen Berufswegeplan.
Das wichtigste Kriterium aller Rehabili-
tations- und Teilhabeleistungen ist Nach-
haltigkeit: Ziel ist die dauerhafte Wieder-
eingliederung der Betroffenen in Beruf und
Gesellschaft. Um die Qualität der Leistun-
gen und des Reha-Managements zu beur-
teilen, gibt der Leitfaden Hinweise für eine
Evaluation des Managements durch Pati-
enten, Ärzte und beteiligte Stellen.
(Webcode: d1505)
Nachhaltige Rehabilitation
Gut koordiniert mit dem Leitfaden zum Reha-Management
Ein Reha-Management muss
Mindeststandards genügen
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