Mehr Selbstbestimmung bei der Klinikwahl
Neue Patientenrichtlinie ermöglicht Behandlungen im Ausland
Vergangenes Jahr verständigten sich Ver-
treter der Europäischen Kommission, des
Europaparlaments und der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union auf eine gemein-
same Richtlinie über die Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschrei-
tenden Gesundheitsversorgung. Danach
können auch Versicherte der gesetzli-
chen Unfallversicherung ab 2013 in eini-
gen Fällen selbst bestimmen, in welchem
EU-Staat sie sich medizinisch behandeln
lassen. Die Kosten einer Behandlung im
Ausland müssen vomHeimatland des Pa-
tienten erstattet werden. Ziel der Richtli-
nie ist es, einen rechtlich verbindlichen
Rahmen für die durch den Europäischen
Gerichtshof entwickelten Grundsätze
zu schaffen und so zur Rechtssicherheit
insbesondere der Patienten beizutra-
gen. Anders als EU-Verordnungen muss
die Richtlinie von den Mitgliedstaaten
in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Staaten sind angehalten, nationale
Kontaktstellen einzurichten, die Versi-
cherte über Vor- und Nachteile der Be-
handlungsmöglichkeiten im Ausland in-
formieren.
Versicherte der gesetzlichen Unfallver-
sicherung betrifft die Richtlinie vor allem
in Hinsicht auf Rehabilitationsmaßnah-
men und postakute medizinische Behand-
lungen nach einem Unfall. Sie können in
diesen Fällen auf eigene Initiative medi-
zinische Hilfe im Ausland beanspruchen.
Chancen sehen Experten vor allem in der
Förderung von Kooperationen berufsge-
nossenschaftlicher Kliniken in den Grenz-
gebieten von EU-Staaten. So erhofft man
sich von der Richtlinie Vernetzungen von
Kliniken mit unterschiedlichen Behand-
lungsschwerpunkten über Staatengren-
zen hinweg. Dies könnte Patienten einen
schnelleren und unbürokratischeren Zu-
gang zu hochqualitativer und spezialisier-
ter medizinischer Versorgung ermöglichen.
Ein Beispiel einer bereits bestehenden Ko-
operation findet sich in der Ludwigsha-
fener Unfallklinik, die besonders für die
Behandlung Schwerbrandverletzter aus-
gestattet ist. Seit 2005 können in ihr auch
Patienten aus Frankreich ohne bürokrati-
schen Aufwand versorgt werden. Überdies
möchte die Europäische Kommission mit-
hilfe der Richtlinie Behandlung und Dia-
gnostik seltener Krankheiten verbessern.
Hierzu ist der Aufbau Europäischer Refe-
renznetzwerke angedacht, in denen sich
Gesundheitsdienstleister und Fachzent-
ren austauschen. Unfallkliniken könnten
dazu mit ihrer Expertise auf Gebieten wie
der Unfallchirurgie einen Beitrag leisten.
(Webcode: d113153)
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