V
iele Mieter wur­den
unlängst von der
GEWOBAG da­rü­ber
informiert, dass in ihrer Wohnung möglicher-
weise Asbest verbaut wurde. Aber im soge-
nannten fest gebundenen Zustand, beispiels-
weise als Anteil in alten Fußbödenbelägen, ist
Asbest ungefährlich, solange keine Schäden
an dem jeweiligen Bauteil vorliegen. Ein Ge-
spräch mit Christian Rudolph, Experte für Ge-
fahrstoffe bei NovaBiotec.
berliner
leben
: Herr Rudolph, was ist eigentlich
Asbest – und warum gilt der Stoff als gesund-
heitsgefährdend?
Asbest ist ein natürliches, faserartiges Mineral,
welches unter anderem die Eigenschaf­ten hat,
hitze- und witterungsbeständig zu sein. Daher
wurde Asbest über Jahre einer Vielzahl an Pro-
dukten beigemengt. Die Gefahr besteht darin,
dass bei beschädigten Teilen win­zige Asbest-
fasern in die Lungenbläschen eindringen und
Krebs verursachen können.
berliner
leben
: In welchen Bereichen der Häuser
und Wohnungen wurde Asbest verwendet?
In den Wohnungen und Hausfluren kommen
fest gebundene asbesthaltige Produkte vor, zum
Beispiel in Flexplatten und Klebern. ­Auch in ei-
nigen Zementrohren, Zementfen­ster­brettern
und Zementblumenkästen ist eventuell Asbest
enthalten.
berliner
leben
: Geht von den Wohnungen der
GEWOBAG Gefahr aus?
Nein, solange die fest gebundenen Asbestpro-
dukte unbeschädigt sind. Diese Meinung ver-
tritt auch das Landesamt für Arbeitsschutz, Ge-
sundheitsschutz und technische Sicherheit in
Berlin. Beschädigte Bauteile werden schnellst-
möglich entsorgt.
berliner
leben
: Unter welchen Umständen ist
Asbest gefährlich?
Das hängt vom Zustand des jeweiligen Produk-
tes ab. Beschädigte Bauteile gelten prinzipiell
als Quelle einer möglichen Faserfreisetzung. Bei
unsachgemäßem Umgang mit Asbestproduk-
ten können ebenfalls Fasern freigesetzt werden.
In Wohnungen mit defekten Flexplatten haben
wir Staub- und Luftproben genommen und kei-
ne Asbestfasern gefunden. Das ist zwar nur ei-
ne Momentaufnahme, sie zeigt aber, dass nicht
jede defekte Fliese zu Asbestbelastungen führt.
Dessen ungeachtet besteht Handlungsbedarf.
berliner
leben
: Was könnenMieter tun beziehungs-
weise: Was sollten Mieter unbedingt unterlassen?
In jedem Fall sollten die Mieter beschädigte
Bauteile wie Fliesen oder Fensterbretter bei der
GEWOBAG oder fletwerk melden. Keinesfalls
­dürfen Mieter selber Hand anlegen, um ein de­
fektes, asbesthaltiges Bauteil zu reparieren oder
zu behandeln. Dies gilt ganz besonders für Fuß-
böden in Wohnun­gen, in denen ein Verdacht
oder ein Nach­weis von asbesthaltigem Boden-
belag vorliegt.
berliner
leben
: Wie arbeitet ein Gefahrstoff-Gut-
achter?
Wir erfassen Gefahrstoffe durch Produkt-
kenntnis und über die Analytik von Material-
proben. Diese Erkenntnisse werden anschlie-
ßend protokolliert oder in Gutachterform
dokumentiert. Wir geben Handlungsem­pfeh­
lungen, erarbeiten Sanierungskonzepte, über­
wachen die Sanierungsarbeiten, stimmen uns
mit den Behörden ab und beraten beteiligte
Unternehmen.
berliner
leben
: Was geschieht, wenn in einer
Wohnung Asbest festgestellt wird?
Das kommt auf den Zustand des Asbestpro-
duktes an. Bei einwandfreien Fußbodenplat-
ten beispielsweise gibt es keinen Handlungs-
bedarf. Weist ein Bauteil Defekte auf, erfolgt
eine Schadensbeseitigung, je nach Umfang
von der Kleinreparatur bis zur Komplettsanie-
rung. Für alle Zustände hat die GEWOBAG in
Zusammenarbeit mit fletwerk und uns als Gut-
achter ein genaues Ablaufschema entwickelt,
wie zu verfahren ist. Das Unternehmen hat
seine Mitarbeiter intensiv informiert.
berliner
leben
: Muss ein Mieter sofort ausziehen?
Nach erfolgter Schadensmeldung des Mieters
führt fletwerk unverzüglich eine Erstsicherung
durch. Hierbei wird die Schadstelle zunächst
mit Folie und Klebeband abgedeckt. Dann
wird je nach Schadensbild festgestellt, welche
Art der Reparatur durchgeführt werden kann.
Das geht vom Austausch einzelner Fliesen bis
zum Demontieren des Fußbodens in einzelnen
Räumen oder der gesamten Wohnung. Ledig-
lich bei der Sanierung des gesamten Woh-
nungsfußbodens muss der Mieter eine vorü-
bergehende Umsetzung in Kauf nehmen.
Mängel können Mieter an fletwerk melden.
Die Kontaktdaten von fletwerk finden Sie auf
der letzten Seite. Bei Fragen zum Thema Asbest
wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle.
Christian Rudolph, Gutachter
und Experte für Gefahrstoffe
bei dem Berliner Unternehmen
NovaBiotec.
Gut
informiert
bis in die 70er-Jahre wurde oft asbesthaltiges Material
­verbaut. Auch in Wohnungen der GEWOBAG. Experten stehen
der GEWobag als Gutachter und bei Sanierungen zur Seite.
Der asbesthaltige Bauschrott
wird fachgerecht entsorgt.
berliner
leben
1/2013
FotoS: Tina Merkau, Privat
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