M
usik erklingt. Mit einer eleganten Bewegung führt Jean-Marc
Clément seine Partnerin Andrea Naumann aufs Parkett,
blitzschnelle Drehungen folgen. Gebannt beobachtet das
Publikum, wie präzise er sein Sportgerät – einen Rollstuhl – steu
ert. Jean-Marc ist seit 30 Jahren querschnittsgelähmt. Als Fußgänger
hat er nicht getanzt, doch nach einigen Jahren im Rollstuhl kam ein
Kontakt zu einem Verein zustande. Mittlerweile sind er und Andrea
mehrfach ausgezeichnete Tanzsportprofis …
Jeder Mensch hat Fähigkeiten, die wahrgenommen und wertge
schätzt werden sollten. Deshalb setzt sich die gesetzliche Unfallver
sicherung für Inklusion ein, also für das Recht von Menschen mit Be
hinderung auf gesellschaftliche Teilhabe. Die UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) von 2009 ist da
bei eine wichtige Etappe: Sie verpflichtet Staaten, für alle Menschen
mit Behinderung den vollen, gleichberechtigten Zugang zu Menschen
rechten und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Damit sind auch Un
fallversicherte angesprochen: Menschen, die bei einem Arbeitsunfall
verletzt wurden oder eine Berufskrankheit haben. In zwei Aktions
plänen hat die DGUV beschrieben, wie die UN-BRK im Alltag umge
setzt werden kann.
Inklusion beginnt mit Begegnung
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV wollen Sonder
welten für Menschen mit Behinderungen vermeiden: Diese sollen ein
selbstbestimmtes Leben führen können. Je früher die Wurzeln für eine
inklusive Lebensweise gelegt werden, desto besser: So lässt sich ein
breit gefasstes Verständnis von Inklusion als Form des gesellschaftli
chen Umgangs mit Verschiedenheit und Vielfalt verankern. Die Vortei
le hat die DGUV in einem Positionspapier zur Inklusion in Bildungs
Mitten im Leben
Inklusion ist ein Recht auf dauerhafte, gleichberechtigte
Teilhabe in der Gesellschaft. Davon profitieren alle
DGUV Jahrbuch 2015/16
31




