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usik erklingt. Mit einer eleganten Bewegung führt Jean-Marc

Clément seine Partnerin Andrea Naumann aufs Parkett,

blitzschnelle Drehungen folgen. Gebannt beobachtet das

Publikum, wie präzise er sein Sportgerät – einen Rollstuhl – steu­

ert. Jean-Marc ist seit 30 Jahren querschnittsgelähmt. Als Fußgänger

hat er nicht getanzt, doch nach einigen Jahren im Rollstuhl kam ein

Kontakt zu einem Verein zustande. Mittlerweile sind er und Andrea

mehrfach ausgezeichnete Tanzsportprofis …

Jeder Mensch hat Fähigkeiten, die wahrgenommen und wertge­

schätzt werden sollten. Deshalb setzt sich die gesetzliche Unfallver­

sicherung für Inklusion ein, also für das Recht von Menschen mit Be­

hinderung auf gesellschaftliche Teilhabe. Die UN-Konvention über die

Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) von 2009 ist da­

bei eine wichtige Etappe: Sie verpflichtet Staaten, für alle Menschen

mit Behinderung den vollen, gleichberechtigten Zugang zu Menschen­

rechten und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Damit sind auch Un­

fallversicherte angesprochen: Menschen, die bei einem Arbeitsunfall

verletzt wurden oder eine Berufskrankheit haben. In zwei Aktions­

plänen hat die DGUV beschrieben, wie die UN-BRK im Alltag umge­

setzt werden kann.

Inklusion beginnt mit Begegnung

Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV wollen Sonder­

welten für Menschen mit Behinderungen vermeiden: Diese sollen ein

selbstbestimmtes Leben führen können. Je früher die Wurzeln für eine

inklusive Lebensweise gelegt werden, desto besser: So lässt sich ein

breit gefasstes Verständnis von Inklusion als Form des gesellschaftli­

chen Umgangs mit Verschiedenheit und Vielfalt verankern. Die Vortei­

le hat die DGUV in einem Positionspapier zur Inklusion in Bildungs­

Mitten im Leben

Inklusion ist ein Recht auf dauerhafte, gleichberechtigte

Teilhabe in der Gesellschaft. Davon profitieren alle

DGUV Jahrbuch 2015/16

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