Previous Page  29 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 29 / 60 Next Page
Page Background

Mit der Ratifizierung der UN-Konven-

tion über die Rechte von Menschen

mit Behinderungen (UN-BRK) im

Jahr 2009 hat sich Deutschland dazu

verpflichtet, Menschen mit Behinde-

rungen eine umfassende Teilhabe zu

ermöglichen.Wieweit ist Deutschland

bei der Umsetzung der UN-Behinder-

tenrechtskonvention?

Deutschland ist noch nicht so weit, wie

es angesichts seines Wohlstandes und

seiner internationalen Vorbildrolle

sein könnte und müsste. Das wurde

im letzten Jahr auch durch die Ab­

schließenden Bemerkungen über den

ersten Staatenbericht Deutschlands

der Vereinten Nationen in Genf deut­

lich. Dort wurden in über 60 Punk­

ten Handlungsbedarfe aufgezeigt und

Empfehlungen abgegeben. Ich erwar­

te von Deutschland, dass diese Punkte

schnell und nachhaltig durch entspre­

chende Gesetze umgesetzt werden.

Ein wichtiger Baustein ist hierbei na­

türlich auch die teilhabeorientierte

Reform der Eingliederungshilfe zu ei­

nem Bundesteilhabegesetz.

Wo sehen Sie bei den Themen Inklu­

sion und Rehabilitation beson-

dere Anknüpfungspunkte für die

gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung

steht mit dem Thema Rehabilitation

an einer wichtigen Schnittstelle.Men­

schen, die Behinderungen aufgrund

eines Unfalls oder einer Berufskrank­

heit erwerben, müssen sich in ihren

Lebensbereichen selbst neu orientie­

ren. Sie dürfen zu Recht erwarten, eine

ganzheitlich ausgerichtete, individu­

elle Unterstützung zu erhalten. Die

DGUV sollte ihre eigenen Leistungen

und die Angebote der Kooperations­

partner so gestalten, dass Menschen

mit Behinderungen aktiv einbezogen

werden. Der Grundsatz der UN-Behin­

dertenkonvention „Nichts ohne uns

über uns“ bildet hierbei die Hand­

lungsgrundlage.

Rehabilitation beinhaltet neben den

medizinischen Leistungen auch Leis­

tungen zur Wiedereingliederung in

Arbeit und zur Teilhabe am sozialen

Leben. Können Menschen nicht mehr

oder nur noch eingeschränkt ihrer

bisherigen beruflichen Tätigkeit nach­

gehen, bedarf es vielfältiger und fle­

xibler Angebote, damit sie wieder am

Arbeitsleben teilhaben können.

Die Gestaltung von Freizeitaktivitä­

ten, von ehrenamtlichem Engagement

und sozialen Kontakten setzt inklusive

Angebote voraus. Auch hier sind kon­

krete Maßnahmen im Rehabilitations­

verfahren der DGUV in Kooperation

mit anderen Einrichtungen hilfreich

und notwendig. Nur eine medizini­

sche Versorgung auf hohem Niveau

imBereich der Therapien und der Heil-

und Hilfsmittelversorgung ermöglicht

Menschen nach Unfällen eine Teilha­

be in allen Bereichen. Hier sehe ich die

Verantwortung der DGUV auch darin,

Forschung und Innovation zu nutzen,

um Einschränkungen bestmöglich zu

kompensieren.

2015 hat die gesetzliche Unfall­

versicherung ihren Aktionsplan 2.0

vorgestellt – eine Fortführung ih-

res ersten Aktionsplans. Warum sind

solche individuellen Verpflichtungen

so wichtig?

Ein Aktionsplan dient dazu, die ei­

genen Ziele und Aufgabe möglichst

detailliert zusammenzustellen. Nur

so lässt sich die Arbeit anschließend

Inklusive Angebote

sind Voraussetzung

dafür, dass Menschen

mit Behinderungen

die gleichen Chancen

haben: bei der Arbeit, in

der Freizeit – im Leben.

Teilhabe möglich machen

DGUV Jahrbuch 2015/16

29