Mit der Ratifizierung der UN-Konven-
tion über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (UN-BRK) im
Jahr 2009 hat sich Deutschland dazu
verpflichtet, Menschen mit Behinde-
rungen eine umfassende Teilhabe zu
ermöglichen.Wieweit ist Deutschland
bei der Umsetzung der UN-Behinder-
tenrechtskonvention?
Deutschland ist noch nicht so weit, wie
es angesichts seines Wohlstandes und
seiner internationalen Vorbildrolle
sein könnte und müsste. Das wurde
im letzten Jahr auch durch die Ab
schließenden Bemerkungen über den
ersten Staatenbericht Deutschlands
der Vereinten Nationen in Genf deut
lich. Dort wurden in über 60 Punk
ten Handlungsbedarfe aufgezeigt und
Empfehlungen abgegeben. Ich erwar
te von Deutschland, dass diese Punkte
schnell und nachhaltig durch entspre
chende Gesetze umgesetzt werden.
Ein wichtiger Baustein ist hierbei na
türlich auch die teilhabeorientierte
Reform der Eingliederungshilfe zu ei
nem Bundesteilhabegesetz.
Wo sehen Sie bei den Themen Inklu
sion und Rehabilitation beson-
dere Anknüpfungspunkte für die
gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung
steht mit dem Thema Rehabilitation
an einer wichtigen Schnittstelle.Men
schen, die Behinderungen aufgrund
eines Unfalls oder einer Berufskrank
heit erwerben, müssen sich in ihren
Lebensbereichen selbst neu orientie
ren. Sie dürfen zu Recht erwarten, eine
ganzheitlich ausgerichtete, individu
elle Unterstützung zu erhalten. Die
DGUV sollte ihre eigenen Leistungen
und die Angebote der Kooperations
partner so gestalten, dass Menschen
mit Behinderungen aktiv einbezogen
werden. Der Grundsatz der UN-Behin
dertenkonvention „Nichts ohne uns
über uns“ bildet hierbei die Hand
lungsgrundlage.
Rehabilitation beinhaltet neben den
medizinischen Leistungen auch Leis
tungen zur Wiedereingliederung in
Arbeit und zur Teilhabe am sozialen
Leben. Können Menschen nicht mehr
oder nur noch eingeschränkt ihrer
bisherigen beruflichen Tätigkeit nach
gehen, bedarf es vielfältiger und fle
xibler Angebote, damit sie wieder am
Arbeitsleben teilhaben können.
Die Gestaltung von Freizeitaktivitä
ten, von ehrenamtlichem Engagement
und sozialen Kontakten setzt inklusive
Angebote voraus. Auch hier sind kon
krete Maßnahmen im Rehabilitations
verfahren der DGUV in Kooperation
mit anderen Einrichtungen hilfreich
und notwendig. Nur eine medizini
sche Versorgung auf hohem Niveau
imBereich der Therapien und der Heil-
und Hilfsmittelversorgung ermöglicht
Menschen nach Unfällen eine Teilha
be in allen Bereichen. Hier sehe ich die
Verantwortung der DGUV auch darin,
Forschung und Innovation zu nutzen,
um Einschränkungen bestmöglich zu
kompensieren.
2015 hat die gesetzliche Unfall
versicherung ihren Aktionsplan 2.0
vorgestellt – eine Fortführung ih-
res ersten Aktionsplans. Warum sind
solche individuellen Verpflichtungen
so wichtig?
Ein Aktionsplan dient dazu, die ei
genen Ziele und Aufgabe möglichst
detailliert zusammenzustellen. Nur
so lässt sich die Arbeit anschließend
Inklusive Angebote
sind Voraussetzung
dafür, dass Menschen
mit Behinderungen
die gleichen Chancen
haben: bei der Arbeit, in
der Freizeit – im Leben.
Teilhabe möglich machen
DGUV Jahrbuch 2015/16
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