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angemessen evaluieren, damit bis­

herige Erfolge sichtbar sind – aber

auch das, was noch getan werden

muss. Deswegen freut es mich, dass

die DGUV einen weiteren Aktionsplan

aufgestellt hat. Ich hoffe, andere Insti­

tutionen folgen diesem Beispiel.

Wo sehen Sie auf dem Weg zu einer

inklusiven Gesellschaft besondere

Herausforderungen für die Zukunft?

Wo müssen wir noch besonders

anpacken?

Es geht immer noch um Veränderun­

gen im Denken der Menschen. Denn

bei Inklusion geht es nicht um eine

bessere Lebenssituation für wenige,

sondern um eine höhere Lebensqua­

lität für alle Menschen. Ich meine Er­

leichterungen des Alltags für jeder­

mann: Die Mutter mit Kinderwagen

profitiert vom barrierefreien Zugang

in die Bahn ebenso wie der gehbe­

hinderte Mann. Dem seit Kurzem in

Deutschland lebenden Migranten nüt­

zen Informationen in Leichter Spra­

che, ohne Fremdwörter und lange

Sätze, genauso wie demMenschen mit

Lernschwierigkeiten. Und das Telefon

mit extragroßen Tasten ist für jeman­

den mit einer Spastik gut – und für je­

manden, dessen Finger altersbedingt

zittern, auch. Ich möchte, dass immer

schon von Anfang an alle Menschen

mit ihren verschiedenen Bedürfnissen

bedacht werden. Dass also Produkte,

Gebäude und digitale Angebote vo­

rausschauend so geplant werden, dass

sie für alle zugänglich sind.

Welche Weichenstellungen muss

die Politik aus Ihrer Sicht noch

vornehmen?

Ich möchte gerne, dass die Bedürf­

nisse von Menschen mit Behinderun­

gen bei jedem Gesetz stets mitbedacht

werden. Disability Mainstreaming

ist der englische Fachbegriff hierfür.

In der Praxis würde dies heißen, un­

liebsame Überraschungen zu vermei­

den, bei denen erst nachträglich klar

wird, dass beispielsweise die elektro­

nische Steuererklärung für Menschen

mit Sehbehinderungen eine echte

Hürde darstellt.

Im Rahmen der Inklusionstage 2015

hat auch das Bundesministerium für

Arbeit und Soziales den Arbeitsent-

wurf des Nationalen Aktionsplans

(NAP 2.0) vorgestellt mit 120 weite-

ren Maßnahmen zur Umsetzung der

UN-Behindertenrechtskonvention

(UN-BRK). Warum ist diese Weiter-

entwicklung wichtig?

Weil es immer etwas zu tun gibt!

Wir sind noch lange nicht dort ange­

kommen, wo wir hinwollen und -müs­

sen. Ein Erhalt des Status quo wür­

de bestenfalls Stagnation bedeuten.

Der NAP 2.0 ist ein wichtiges Instru­

ment, um die Umsetzung der Konven­

tion und die Umsetzung der Forderun­

gen aus Genf in allen Politikfeldern

national weiter voranzutreiben. Das

macht seine Weiterentwicklung un­

erlässlich. Würde er nicht weiterent­

wickelt, bestünde zudem die Gefahr,

dass das Bewusstsein für die behin­

dertenpolitische Agenda nachlässt.

Durch eine Zusammenstellung der na­

tionalen Maßnahmen kann außerdem

gut nachvollzogen werden, in welchen

Bereichen noch Handlungsbedarfe

bestehen. Wichtig ist auch, dass Men­

schen mit Behinderungen und ihre

Interessenvertreter am Entwicklungs­

prozess beteiligt sind.

Neben der Fortentwicklung ist aber

auch das fortwährende Monitoring

ein wichtiger Bestandteil des Natio­

nalen Aktionsplans. Dadurch kann

in einer Rückschau beurteilt wer­

den, welche Maßnahmen wirklich zur

Umsetzung der UN-BRK in Deutsch­

land beitragen konnten. Das hilft

natürlich dabei, zukünftige Maßnah­

men noch passgenauer und effekti­

ver auszugestalten und die gewonne­

ne Erfahrung bei der Fortschreibung

einfließen zu lassen.

„Es geht immer noch

um Veränderungen

im Denken der

Menschen. Denn bei

Inklusion geht es

nicht um eine bessere

Lebenssituation für

wenige, sondern

um eine höhere

Lebensqualität für

alle Menschen.“

Teilhabe möglich machen

DGUV Jahrbuch 2015/16

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