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M

it allen geeigneten Mitteln: Auf dieses Motto können Betriebe und

Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

vertrauen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten einen

umfassenden Leistungskatalog mit Maßnahmen zur Rehabilitation sowie

zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Wenn sich das Leben

durch Unfall oder Krankheit radikal verändert, können Sport und Bewegung

ein rettender Anker sein. Ohne sie ist keine Rehabilitation denkbar. Auch

für den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft sind Sport und Bewegung

wichtig: Sie schaffen Gemeinschaft. Mit ihren Aktivitäten im Behinderten­

sport will die gesetzliche Unfallversicherung den Gedanken der Inklusion

fördern und weiter tragen.

Sport und

Bewegung sind

Treibstoff

für

Rehabilitation

und Teilhabe

Teilhabe möglich machen

DGUV Jahrbuch 2015/16

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