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ehabilitation und Inklusion

sind wichtige gesellschaftli­

che Themen – nicht erst seit der

Behindertenrechtskonvention der Ver­

einten Nationen (UN-BRK). Sie sind

zugleich auch zentrale Aufgaben der

gesetzlichen Unfallversicherung. Ziel

ist es, Menschen, die durch einen

Arbeitsunfall verletzt oder durch eine

Berufskrankheit beeinträchtigt wur­

den, eine gleichberechtigte Teilhabe

am beruflichen und gesellschaftlichen

Leben zu ermöglichen. Ein wichtiges

Element ist hierbei unter anderem der

Sport. Auch mit ihrem Aktionsplan

möchte die gesetzliche Unfallversiche­

rung einen nachhaltigen Beitrag zu

einer inklusiven Gesellschaft leisten.

Doch welche Weichenstellungen sind

noch notwendig und was kann die Po­

litik tun, um die Rahmenbedingungen

weiter zu verbessern? Die zwölffache

Paralympics-Siegerin und Beauftrag­

te der Bundesregierung für die Belan­

ge von Menschen mit Behinderungen,

Verena Bentele, beantwortet Fragen

zum Thema.

Frau Bentele, seit Januar 2014 sind

Sie Behindertenbeauftragte der

Bundesregierung und damit verant-

wortlich für die Belange behinderter

Menschen.WelcheThemen sind Ihnen

besonders wichtig, in welchen Berei-

chen konnten Sie bereits erste Erfolge

verzeichnen?

Zu den besonders wichtigen The­

men gehört für mich zuallererst das

Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG.

Dieses Gesetz soll echte Teilhabe und

Selbstbestimmung ermöglichen und

Veränderungen für den Alltag der

Menschen mit Behinderungen brin­

gen. Es soll sicherstellen, dass etwa

Menschen mit Behinderung mehr als

2.600 Euro ihres Einkommens und

Vermögens behalten können. Auch

die Partnerinnen und Partner sollen

nicht ihr Einkommen und Vermögen

für die Finanzierung der Leistungen

einsetzen müssen, wenn sie Einglie­

derungshilfe empfangen. Außerdem

soll es unabhängige Beratungsange­

bote festschreiben und den generellen

Schritt weg von der Sozialhilfe, hin ins

SGB IX vollziehen. Gerade mit Blick

auf Arbeitsmöglichkeiten soll es Men­

schen mit Behinderungen in die Lage

versetzen, ein persönliches Budget

beziehungsweise ein Budget für Ar­

beit in Anspruch zu nehmen. Damit

könnten sie zum Beispiel die Leistun­

gen einkaufen, die eine Beschäftigung

auf dem ersten Arbeitsmarkt erlauben.

Wir müssen diese personenzentrierte

Form der Unterstützung unbedingt

schaffen.

Schon weiter sind wir beim Thema

der Barrierefreiheit, egal ob es umbau­

liche Barrieren oder Informations- und

Sprachbarrieren geht. Die Novellierung

des Behindertengleichstellungsgeset­

zes ist auf dem Weg. Es schreibt Be­

hörden deutliche Verbesserungen vor

– wenn auch noch längst nicht in der

Verbindlichkeit, die ich mir wünsche.

Gut ist, dass zukünftig voraussichtlich

alle Bescheide in Leichter Sprache an­

gefordert werden können, das ist ein

wesentlicher Schritt. Jetzt müssen wir

darauf hinwirken, dass endlich auch

die Privatwirtschaft zur Barrierefrei­

heit verpflichtet wird, dass etwa Arzt­

praxen, Kinos und Restaurants auch

die Bedürfnisse von Menschen mit

Behinderungen berücksichtigen.

Rehabilitation als wichtige

Schnittstelle für Inklusion

VERENA BENTELE

Beauftragte der Bundes­

regierung für die Belange

behinderter Menschen

INTERVIEW

Teilhabe möglich machen

DGUV Jahrbuch 2015/16

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