Previous Page  33 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 33 / 60 Next Page
Page Background

M

anchmal scheint das Leben

in eine Sackgasse zu mün­

den: zum Beispiel, wenn die

Folgen eines Arbeitsunfalls die beruf­

liche Zukunft infrage stellen. Doch

die gesetzliche Unfallversicherung

bietet Instrumente für den Weg zu­

rück ins Arbeitsleben. Davon profi­

tieren nicht nur die Betroffenen, son­

dern auch die Betriebe, die in Zeiten

des demografischen Wandels und des

Fachkräftemangels qualifizierte Be­

schäftigte brauchen.

Bewährt und weltweit einzigartig

Das Betriebliche Eingliederungs­

management (BEM) trägt dazu bei,

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit

Leistungseinschränkungen im Unter­

nehmen zu halten, anstatt sie zu ver­

lieren. Davon profitieren alle Beschäf­

tigten, die mehr als sechs Wochen am

Stück oder länger als sechs Wochen

innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig

waren. Die Durchführung eines BEM

ist für alle Arbeitgeber in Deutsch­

land gesetzliche Pflicht. Die Unfall­

versicherungsträger, die durch ihre

Präventionsarbeit nah an den betrieb­

lichen Strukturen und Prozessen sind,

können Unternehmen und Verwal­

tungen bei der Einführung eines BEM

und einer Kultur des betrieblichen Ge­

sundheitsmanagements unterstützen.

Im Rahmen eines Projektes soll dies

bis 2018 flächendeckend gelingen. Die

Grundlage ist ein Maßnahmenkatalog

mit fünf Zielen. Demnach werden die

Unfallversicherungsträger die Betriebe

intensiver über ihre BEM-Verpflichtun­

gen informieren, ihre interne und ex­

terne Kommunikation verbessern und

die Vernetzung ihrer Fachleute, die für

Prävention und Rehabilitation zustän­

dig sind, fördern. Die DGUV wird au­

ßerdem Kriterien für die Kooperation

mit anderen Partnern in der sozialen

Sicherheit ausarbeiten. Mit gutem Bei­

spiel wollen die DGUV und die Unfall­

versicherungsträger vorangehen und

das BEM für die eigenen Beschäftigten

nach dem Katalog ausgestalten.

Menschen mit Arbeit verbinden

Ein weiteres Instrument ist DGUV job,

ein deutschlandweiter Vermittlungs­

service der gesetzlichen Unfall­

versicherung für alle Beschäftigten,

die nach einem Arbeitsunfall oder we­

gen einer Berufskrankheit eine Neu­

orientierung auf demArbeitsmarkt an­

streben. Regionale Ansprechpersonen

aus den Landesverbänden der DGUV

vermitteln die Bewerberinnen und Be­

werber, die aufgrund ihrer vorherigen

Tätigkeiten vielfältige Kenntnisse und

Qualifikationen mitbringen. Die An­

sprechpersonen von DGUV job bieten

den Betrieben individuell abgestimm­

te Lösungen zur Einarbeitung, Qua­

lifizierung oder Fortbildung der Be­

werberinnen und Bewerber. Auch die

Vermittlung und Abwicklung von fi­

nanziellen Förderungen wird schnell

und unbürokratisch über DGUV job or­

ganisiert.

Wegweiser Berufsumstieg

Neue berufliche Chancen benötigen

auch Beschäftigte, die aus gesundheit­

lichen Gründen nicht bis zu ihrem Ren­

teneintrittsalter in ihrem derzeit ausge­

übten Beruf weiterarbeiten können. Ein

frühzeitiger Wechsel in einen anderen,

weniger oder anders belastenden Be­

ruf kann dazu beitragen, Arbeitslosig­

keit oder Berufsunfähigkeit zu vermei­

den. Idealerweise sollte der neue Beruf

dem Qualifikationsniveau des bisheri­

gen entsprechen und die gewonnene

Berufserfahrung, Neigungen und Fä­

higkeiten der Betroffenen einbeziehen.

Auf jeden Fall sind gesundheitliche As­

pekte bei der Suche nach einem pas­

senden Umstiegsberuf zu berücksichti­

gen. Die gesetzliche Unfallversicherung

unterstützt Arbeitnehmerinnen und Ar­

beitnehmer hierbei mit einem Online-Instrument: Unter der Internetadresse

www.wegweiser-berufsumstieg.de

kön­

nen Beschäftigte nach Berufen suchen,

die zum persönlichen Profil und zum

Gesundheitszustand passen. Auch Be­

triebe können dieses Tool zur Personal­

planung und -entwicklung einsetzen.

|

www.dguv.de

(Webcodes: d138330,

d569530 und d950342)

Unterstützung

für den Fall der Fälle

Die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Beschäftigungs­

fähigkeit gehört zu den Aufgaben der Unfallversicherungsträger

„Ein frühzeitiger

Wechsel in einen

anderen, weniger

oder anders belas­

tenden Beruf kann

dazu beitragen,

Arbeitslosigkeit

oder Berufsun­

fähigkeit zu ver­

meiden.“

Teilhabe möglich machen

DGUV Jahrbuch 2015/16

33